Praxis für Ernährungstherapie

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ihr Arzt hat bei Ihnen eine Erkrankung oder Beschwerden festgestellt, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in Ihrem Verlauf abgemildert werden können, so besteht die Möglichkeit eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungen werden von den Krankenkassen nach § 43 SGB V unterstützt. Dazu wird eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt, diese können Sie HIER herunterladen oder Sie sprechen uns im Vorfeld an.

Die Ernährungstherapie in unserer Praxis ist beihilfefähig.

Beratungsschwerpunkte

Metabolische Erkrankungen:

  • Diabetes Mellitus Typ II
  • Fettstoffwechselstörungen (Hypercholesterinämie, Hypertriglyceridämie)
  • Hyperurikämie (Gicht)
  • Bluthochdruck
  • Lymphödem
  • Adipositas
  • Osteoporose
  • Entzündliche Gelenkerkrankungen
  • Bioelektrische Impedanz Analyse (BIA) Messung und Beurteilung der Körperzusammensetzung

Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes

  • Chronisch entzündliche Darmerkrankung
  • Refluxösophagitis und Gastritis
  • Reizdarmsyndrom
  • Leberverfettung

Nahrungsmittelunverträglichkeiten

  • Laktoseintoleranz
  • Fructosemalabsorption

Präventionskurse nach §20 SGB V

Die angebotenen Präventionskurse sind allesamt anerkannte Kurse gemäß §20 SGB V. Sie erfüllen alle notwendigen Kriterien, die vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen laut §20 des V. Sozialgesetzbuches bestimmt wurden.

Ihr großer Vorteil

  • Geringe finanzielle Belastung
  • Kostenerstattung bis zu 100% (Durch die gesetzlichen Krankenkassen)
  • Unterstützung bei der Einreichung

Unsere Kurse

  • "Vollwertig Essen und Trinken - genussvoll durch den Tag"
  • "JobFood - genussvoll und leistungsstark durch den Arbeitsalltag"